Ausschuss für Visitation

DSC_0059_2
Der Ausschuss für Visitation sorgt im Auftrag der Synode für den regelmäßigen gegenseitigen Besuchsdienst der Gemeinden. Für die Ev.-ref. Kirche bedeutet Visitation dreierlei:

Visitation ist ein Akt der Weggemeinschaft. Der gegenseitige Besuchsdienst der Gemeinden ist aufs Engste damit verbunden, dass wir uns einer presbyterial-synodalen Tradition verdanken, in der neben der Eigenständigkeit der Gemeinden auch immer ihre Gemeinschaft betont worden ist. Der gegenseitige Besuchsdienst sorgt für den Austausch über den besten Weg, das Evangelium in dieser Welt als christliche Gemeinde zu bezeugen.

Visitation ist ein Akt gegenseitiger Glaubensstärkung. Die Erfahrung, als Gemeinde nicht allein zu sein, sondern in einer Gemeinschaft von Gemeinden zu leben, die sich füreinander interessieren und in einen regelmäßigen Dialog miteinander treten, wie das bei der Visitation der Fall ist, kann den Glauben an Jesus Christus stärken und befruchten.

Visitation ist ein Akt gegenseitiger Bewahrung. Gemeinden, die ganz auf sich allein gestellt sind und sich nicht regelmäßig dem Dialog mit anderen Gemeinden stellen, können ein selbstgefälliges Eigenleben herausbilden, in dessen Klima auch problematische Entwicklungen stattfinden können. Die strukturierte und geordnete regelmäßige Auseinandersetzung mit den Schwestergemeinden, wie sie im Visitationsverfahren geschieht, soll dem entgegenwirken.

Das Bild zeigt den Vorsitzenden des Ausschusses, Präses Heinz-Hermann Nordholt.